Die Organisation im Arbeitsschutz wird als eine fundamentale Säule zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeitern definiert. Sie gehört laut Arbeitsschutzgesetz zu den Pflichten des Arbeitgebers.
Dennoch zeigt die Praxis, dass organisatorische Aspekte im Arbeitsschutz oft zur Nebensache degradiert werden. Dies mag unterschiedliche Gründe haben, denn diese große Welt der Organisation stellt auf den ersten Blick eine unüberwindliche Hürde dar. Klar, denn die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, als auch die Durchführung von regelmäßigen Sicherheitsbegehungen kosten sowohl zeitliche als auch personelle Ressourcen.
Doch handelt es sich wirklich um lästige Formalien, die als Papierordner in den Schrank gestellt werden müssen? Wer sagt denn, dass die Maßnahmen im Arbeitsschutz an einem Stück an mehreren Tagen durchgeführt werden müssen?
Die Organisation des Arbeitsschutzes lebt vom Prozess der Gefährdungsbeurteilung
Das zentrale Instrument, das in diesem Kontext häufig unterschätzt und als bürokratische Hürde bezeichnet wird, ist die Gefährdungsbeurteilung. Dieses Verfahren soll potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz identifizieren und Maßnahmen zu deren Minimierung oder Eliminierung aufzeigen. Meistens wird das Dokument irgendwie erstellt und bleibt dann ohne Konsequenzen. Doch wie kommt es, dass ein so wichtiges Instrument vernachlässigt wird und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für den Arbeitsschutz?
Ein Grund für die Marginalisierung der Organisation im Arbeitsschutz liegt in der Wahrnehmung und Priorisierung von Arbeitsschutzmaßnahmen. Vielfach wird der Fokus eher auf die akute Behebung von Problemen gelegt, als auf die systematische Prävention. Doch das resultiert aus einem fehlenden Verständnis. In der täglichen Arbeitssicherheit geht es nicht nur um Unfallgefahren, sondern auch um langfristige Schwachstellen, die es zu beheben gilt. Die Erstellung und Pflege einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung erfordert Zeit, Ressourcen und spezifisches Know-how. In einem Arbeitsumfeld, das von Effizienzdruck und Kosteneinsparungen geprägt ist, werden diese Ressourcen jedoch oft als zu kostspielig oder als nicht unmittelbar ertragssteigernd betrachtet. Unsere Erfahrung nach verkennen manche Arbeitgeber das Potenzial einer solchen Analyse. Fehlende Zuständigkeiten und ein mangelndes Verantwortungsbewusstsein sind die Hauptursachen für die Abarbeitung von Mängeln, welche sich aus den Sicherheitsbegehungen und der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ergeben.
Die Gefährdungsbeurteilung bietet enorm viele Chancen
Der meistverbreitete Irrglaube, dass in der Gefährdungsbeurteilung oft nur Unfallrisiken ermittelt werden, zieht oft die Aussage: „Bei uns passiert nichts. Wir hatten bisher keine Unfälle.“ Das ist oft so. Doch welche Potenziale stecken in einer Gefährdungsbeurteilung für die effiziente Organisation im Arbeitsschutz?
Neben der Vermeidung von Arbeitsunfällen soll die Gefährdungsbeurteilung Schwachstellen in der Arbeitsschutzorganisation aufdecken. Welchen psychischen Belastungen sind die Beschäftigten am Arbeitsplatz ausgesetzt? Funktionieren die Prozesse im Unternehmen oder gibt es strukturelle Defizite in der internen Information? Lassen sich Unzufriedenheiten der Mitarbeiter erkennen und besteht die Gefahr, dass die hoch qualifizierten Fachkräfte nach einem anderen Arbeitgeber Ausschau halten? Werden Probleme erkannt, behoben und wird das den Mitarbeitenden kommuniziert?
All das sind Themen, die zu einer guten Organisation im Arbeitsschutz gehören. Auch das ist ein Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung. Nicht immer ist ein mehrseitiger, wissenschaftlicher Fragebogen über die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz notwendig. Oft reichen die folgenden Dinge aus:
- Probleme in der Kommunikation und in der internen Information müssen erkannt werden.
- Probleme und Schwachstellen sollen der Unternehmensleitung einfach und unkompliziert mitgeteilt werden.
- Die Beschäftigten sollen zeitnah eine Rückmeldung über die Lösung des Problems bekommen.
- Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sind klar zu benennen.
- Die Umsetzung von notwendigen Maßnahmen sollen im Blick behalten und nachverfolgt werden.
Unser Angebot für die Optimierung Ihrer Arbeitsschutzorganisation
SAFETY & HEALTH CONSULTING steht Ihnen als virtueller Assistent im Arbeitsschutz zur Verfügung.
Wir sind erfahrene Sicherheitsfachkräfte und erfassen Ihre Sicherheitsmängel umgehend. Egal, ob auf Führungsebene oder bei den Mitarbeitern: Sie erhalten Zugriff auf unser digitales Meldportal und können Sicherheitsrisiken sowie Informationsdefizite sofort melden. Wir führen diese Informationen in die Gefährdungsbeurteilung ein, schlagen Maßnahmen vor und besprechen die Ergebnisse mit der Unternehmensleitung. Außerdem verfolgen wir die Umsetzung und erinnern die definierten Akteure daran, dass die eine oder andere Aufgabe ansteht.
Falls Sie neben unserem virtuellen Assistenten im Arbeitsschutz auch eine Betreuung in der Arbeitssicherheit benötigen, können Sie dies bei unserem Partnerunternehmen FUTUROSALUD beauftragen. FUTUROSALUD kann als externer Arbeitsschutzkoordinator in Ihrem Unternehmen eingesetzt werden. Das bietet den Vorteil, dass Ihre Ansprechpartner sowohl in Präsenz als auch remote zur Verfügung stehen.
Mit uns profitieren Sie davon, dass die Gefährdungsbeurteilung kein bürokratisches Hexenwerk ist. Durch die schnelle und interaktive Kommunikation ist Ihre Gefährdungsbeurteilung stets auf dem aktuellen Stand und die Organisation Ihres Arbeitsschutzes wird zur kinderleichten Nebensache.