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Arbeitssicherheit in der Steuerkanzlei – diese Pflichten haben Steuerberater

Arbeitssicherheit in der Steuerkanzlei – diese Pflichten haben Steuerberater

Sie haben nur wenige Angestellte und wissen nicht, welche Anforderungen bzgl. der Arbeitssicherheit in einer Steuerkanzlei erfüllt werden müssen?

Arbeitssicherheit in der Steuerkanzlei - diese Pflichten haben Steuerberater Safety & Health Consulting

Möglicherweise haben Sie kürzlich Post von der Berufsgenossenschaft erhalten, in der Sie dazu aufgefordert wurden, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit für Ihre Steuerkanzlei zu benennen. Vielleicht wurden auch Fragen zur sicherheitstechnischen Betreuung oder zur Gefährdungsbeurteilung gestellt. Eventuell sind Sie sich nicht bewusst, dass jede Firma, auch eine Steuerkanzlei, gesetzlich dazu verpflichtet ist, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz, §19 ASiG, ist dies auch durch die Beauftragung eines überbetrieblichen Dienstes möglich.

Auf welcher Rechtsgrundlage muss eine Steuerkanzlei eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen?

Die Verpflichtung zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit in Steuerkanzleien ergibt sich aus §5 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), welches das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit regelt.

“(1) Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen …”

In den meisten Steuerkanzleien sind Mitarbeiter beschäftigt, für die die Kanzleiinhaber die Arbeitgeberverantwortung tragen. Diese Vorschrift ist vielen Kanzleiinhabern noch unbekannt, weil es in der Vergangenheit zu wenig überprüft wurde. Dennoch erreichen nach und nach Schreiben der Aufsichtsorgane die Posteingänge der Steuerkanzlei. Dies geschieht aus gutem Grund: Es existiert keine Mindestanzahl an Beschäftigten, ab der Arbeitssicherheitsmaßnahmen umgesetzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden muss. Bereits ab dem ersten Beschäftigten greift die Arbeitgeberverantwortung im Sinne des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Wie muss der Arbeitsschutz in einer Steuerkanzlei erfüllt werden?

Im Sinne des Arbeitsschutzes ist eine Steuerkanzlei vergleichbar mit jedem anderen Unternehmen. Daher müssen Kanzleiinhaber alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen, die sich aus dem gesetzlichen Regelwerk ergeben. Dies umfasst insbesondere das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die DGUV V1 und die DGUV V2. Wichtig sind dabei speziell die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und die Durchführung regelmäßiger Unterweisungen.

Wir verstehen, dass Sie sich als Steuerberater auf die Betreuung Ihrer Mandanten konzentrieren möchten, ohne von den vielen gesetzlichen Vorschriften überwältigt zu werden.

So unterstützen wir Ihre Kanzlei

Die genannten Gesetze sind umfangreich, und nicht alle Punkte sind in jeder Kanzlei anwendbar. Deshalb helfen wir Ihnen, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Wir fassen die Vorschriften für Sie zusammen und stehen an Ihrer Seite. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, bei der Priorisierung der erforderlichen Maßnahmen und können auf Wunsch Ihre Dokumente verwalten. Dabei nehmen wir Ihnen einen Großteil der Arbeit ab und erinnern Sie rechtzeitig an die Aktualisierung Ihrer Unterlagen.

Angebot Arbeitssicherheit Steuerkanzlei Safety & Health Consulting

In regelmäßigen Abständen besuchen wir Ihre Kanzlei, um die Arbeitsschutzdokumente zu aktualisieren. Wenn die Behörden sich bei Ihnen melden, können Sie einen rechtskonformen Nachweis für die sicherheitstechnische Betreuung vorlegen.

Kann eine Steuerkanzlei die Beauftragung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit vermeiden?

Grundsätzlich liegt die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz bei jedem Unternehmer und somit auch beim Kanzleiinhaber. Selbst wenn Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) bestellen, ändert sich daran nichts. Im Rahmen des Unternehmermodells ist es zwar möglich, bis zu einer bestimmten Anzahl von Beschäftigten die Aufgaben einer FaSi selbst zu übernehmen, jedoch sind damit zusätzliche Auflagen verbunden, wie die Teilnahme an Schulungen und Zeitaufwand. Wir erleichtern Ihnen die Arbeit, indem wir einen Großteil der Aufgaben für Sie übernehmen.

Wenn Sie weitere Informationen oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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