Was macht eine Personalvertretung?
Was macht eine Personalvertretung?

Was macht eine Personalvertretung?

Welche Aufgaben haben Betriebsräte oder Personalräte? Was genau macht eine Personalvertretung?

Was macht eine Personalvertretung Safety & Health

Die grundlegende Aufgabe der Personalvertretung ist es, die Interessen der Mitarbeiter gegen den Arbeitgeber zu vertreten. Deswegen heißt das Gremium auch Personalvertretung.

Außerdem nimmt sie Anregungen von den Mitarbeitern entgegen und leiten diese an die Geschäftsführung weiter. Das Ziel ist immer, eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu erreichen.

Dabei prüft die Personalvertretung, ob die Vorschriften im Arbeitsschutz eingehalten werden. Im Gegensatz zur Fachkraft für Arbeitssicherheit liegt der überwachende Charakter im Fokus. Die Sicherheitsfachkraft berät hingegen den Arbeitgeber, welche Vorschriften umzusetzen sind und wie dies im Unternehmen praktikabel getan werden kann.

Neben dem klassischen Arbeitsschutz ist die Interessenvertretung für die persönlichen Belange der Beschäftigten zuständig. Darunter fallen u. a. das Bundesarbeitszeitgesetz und die Tarifverträge.

Die Rechte der Personalvertretung

Die Personalvertretung hat weitreichende Rechte. Verletzt der Arbeitgeber eines dieser Rechte, können sowohl der Personalrat, als auch der Betriebsrat vor das Arbeitsgericht ziehen. Eine Sicherheitsfachkraft kann dies bspw. nicht.

Diese Rechte hat die Personalvertretung:

Auskunftsrecht der Personalvertretung

Um die Mitarbeiter umfassend vertreten zu können, müssen BR und PR, so weit wie möglich, über die Vorgänge im Unternehmen informiert werden. Deswegen sieht der Gesetzgeber umfassende Auskunftsrechte vor. So kann der Betriebsrat die Gefährdungsbeurteilung einsehen und prüfen, ob die Unterweisungen durchgeführt wurden.

Vorschlagsrecht

Betriebs- und Personalräte haben ein Vorschlagsrecht an die Unternehmensleitung. Der Chef ist dann verpflichtet, die Empfehlungen zur Kenntnis zu nehmen und zu überprüfen. In einigen Fällen haben BR und PR nicht nur ein Vorschlagsrecht, sondern auch ein Mitbestimmungsrecht.

Ist dies der Fall, muss zwischen dem Arbeitgeber und der Interessenvertretung eine einvernehmliche Regelung getroffen werden.

Beratungsrecht

Betriebsräte und Personalräte wirken bei unterschiedlichen Themen mit. So gehört die Mitsprache bei der Personalplanung dazu. Auch der Dienstplan wird mit der Personalvertretung abgestimmt.

Zustimmungsverweigerungsrecht

Es gibt Situationen, in denen der Unternehmer eine Maßnahme nur durchführen kann, wenn die Arbeitnehmervertreter ihre Zustimmung gegeben haben. BR und PR können bei der Einstellung oder Versetzung von Mitarbeitern grundsätzlich die Zustimmung verweigern. Das kann einen längeren Prozess in Gang setzen.

Die Personalvertretung hat ein Mitbestimmungsrecht

Aus den gesetzlichen Regelwerken lassen sich Mitbestimmungsrechte ableiten. Eine Mitbestimmung ist zum Beispiel bei der Gestaltung von Arbeitszeitmodellen nötig.

Organisationsrechte

Damit die Personalvertretung ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann, verfügen sie über verschiedene Organisationsrechte. Grundsätzlich ist das Recht für die Bildung einer Personalvertretung nötig, denn sonst gibt es weder einen Betriebsrat noch einen Personalrat.

Wenn die Interessenvertretung einmal gebildet wurde, muss ein gewisser Zeitanteil zur Verfügung gestellt werden, um Ausschüsse zu gründen und die Betriebsratssitzung durchzuführen. Außerdem ist die Personalvertretung ein fester Bestandteil des Arbeitsschutzausschusses (ASA).

Unabhängig von den weitreichenden Rechten wird die effektivste Zusammenarbeit durch ein respektables Miteinander möglich. Nur so ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gegeben, in der sowohl der Arbeitgeber, als auch die anderen Akteure im Arbeitsschutz das Wohl der Beschäftigten erreichen.

Mitwirkung im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Die Personalvertretung erfüllt wichtige Aufgaben im Arbeitsschutz. Deswegen ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit, gemäß § 9 ASiG dazu verpflichtet, mit der Personalvertretung zusammenzuarbeiten. Die gemeinsamen Aufgaben liegen in der Durchführung von Betriebsbegehungen und die Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung. Zudem kann sich der Betriebsrat regelmäßig durch eine Sicherheitsfachkraft in allen wichtigen Fragen zum Arbeitsschutz beraten lassen.

Betriebsrat beraten Safety & Health Consulting

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