Was macht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Was macht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Was macht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Es gibt mehrere Worte, die für die Akteure im Arbeitsschutz verwendet werden. Unter anderem die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Doch was macht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und wovon spricht sie?

Diese Frage wird oftmals gestellt und im ersten Moment mit Security und Personenschutz gleichgesetzt.

Was macht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit Fasi Sifa Safety & Health Consulting

Viele Worte im Arbeitsschutz

Das ist der Sicherheitsfuzzi!

Das ist unser Sicherheitsbeauftragter!

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit war hier!

Unsere Sifa hart gesagt, wir müssen eine Gefährdungsbeurteilung machen!

Was genau macht eine Sicherheitsfachkraft und wozu ist die FaSi da?

In unserem Alltag sind alle möglichen Bezeichnungen für eine FaSi zu hören. Es scheint so, als wäre diese Berufsbezeichnung nicht ganz geläufig. Es ist im deutschen Sprachgebrauch sehr kompliziert, die Begriffe zu trennen, denn meins steckt das Wort „Sicherheit“ drin.

Den Mitarbeitern und Führungskräften ist oft nicht klar, dass ein Sicherheitsbeauftragter und eine Sicherheitsfachkraft nicht die gleichen Aufgaben haben. „Was der da so macht …“, wissen die wenigsten.

Welche Bezeichnungen gibt es für die Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die kurze Antwort lautet: viele!

Im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) wird grundsätzlich die Fachkraft für Arbeitssicherheit erwähnt. Deren Aufgaben ergeben sich aus dem § 6 ASiG.

Ferne schwirren die beiden Abkürzungen SIFA und FASI durch die Welt. Diese werden oft als Synonym für die Fachkraft für Arbeitssicherheit verwendet, aber nicht offiziell definiert. SIFA soll Sicherheitsfachkraft bedeuten und FASI steht für Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Außerdem gibt es die offiziellen Bezeichnungen Sicherheitstechniker, Sicherheitsmeister und Sicherheitsingenieur. Auch diese Worte werden oft als andere Bezeichnung der FASI verwendet. Allerdings können die Bezeichnungen nicht beliebig gegeneinander ausgetauscht werden. Dies liegt daran, dass es unterschiedliche Wege gibt, um als Sicherheitskraft arbeiten zu dürfen:

  • Das direkte Studium oder
  • Eine berufsbegleitende Weiterbildung über die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.

Je nach vorhergehendem Abschluss werden die drei unterschiedlichen Bezeichnungen vergeben. Wer von Haus aus eine staatlich anerkannte Technikerausbildung absolviert hat, wird Sicherheitstechniker. Ein Meister wird Sicherheitsmeister und ein Ingenieur heißt am Ende Sicherheitsingenieur. Haben Sie in Ihrem Unternehmen einen Einzelkämpfer mit frischer Ausbildung? Dann nutzen Sie unser Angebot für Einzelkämpfer.

Was macht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Um zu erklären, was eine Sifa macht, ist es wichtig, die Abgrenzung zu den Sicherheitsbeauftragten vorzunehmen.

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass es einen Unterschied zwischen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und einem Sicherheitsbeauftragten gibt. Denn während der Sicherheitsbeauftragte das „wache Auge“ vor Ort ist, berät die Fachkraft für Arbeitssicherheit den Unternehmer in allen wichtigen Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist als Stabsstelle direkt der Unternehmensleitung angegliedert, während der Sicherheitsbeauftragte eine Linienfunktion in einem Unternehmensbereich wahrnimmt.

Die Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft ergeben sich aus § 6 ASiG:

„§ 6 Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Sie haben insbesondere

  1. den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei
  2. der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
  3. der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
  4. der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
  5. der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,
  6. der Beurteilung der Arbeitsbedingungen,
  • die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel insbesondere vor der Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung sicherheitstechnisch zu überprüfen,
  • die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit
    • die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken,
    • auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten,
    • Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen,
  • darauf hinzuwirken, daß sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken.“

Demzufolge ergeben sich wichtige Handlungsfelder für die Sicherheitsfachkraft. Denn neben dem Hinweis auf die gesetzlichen Grundlagen, ist es wichtig den Sinn zu vermitteln, der sich dahinter verbirgt.

Was macht ein Sicherheitsingenieur Safety & Health Consulting

Erst wenn die Mitarbeiter und die Führungskräfte durch die jeweilige Veränderung positive Effekte bemerken, steigt der Bekanntheitsgrad der Sifa.

Die FASI erläutert den Grund und zitiert nicht nur Vorschriften

Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz haben einen Sinn. In Deutschland ist das selbstverständlich nicht immer der Fall. Aber am Beispiel eines Handfeuerlöschers ist gut verständlich, warum eine Vorgabe sinnvoll sein kann:

Ein Handfeuerlöscher sollte in einer Höhe zwischen 0,8 m und 1,2 m montiert sein. Dies ist eine Vorgabe aus der Arbeitsstättenregel ASR A2.2. Doch wieso ist das so?

Hatten Sie einmal einen Feuerlöscher in der Hand? Wissen Sie, wie schwer der ist?

Nun stellen Sie sich eine Person vor, die eine Körpergröße von 1,63 m hat und schnell mal den Feuerlöscher von der Wand nehmen muss, wenn dieser in einer Höhe von 1,50 m hängt. Gar nicht so einfach, oder?

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit erklärt den Sinn hinter den Vorgaben. Genau das ist unsere Mission!

Viele Menschen wissen gar nicht, dass die Sifas auch die Ansprechpartner beim Thema Arbeitsplatzergonomie sind. Prävention ist unser Auftrag und steht bei uns ganz oben auf der Prioritätenskala.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu erwähnen, dass der Arbeits- und Gesundheitsschutz eine Frage der Prävention und der Sensibilität ist. Um ein gesundheitsbewusstes Verhalten am Arbeitsplatz zu leben, ist wichtig, eine Philosophie dafür zu entwickeln. Eine Gefährdungsbeurteilung ist nicht langweilig und eine Unterweisung muss es auch nicht sein. Unsere Aufgabe ist es, Ihnen den trockenen Arbeitsschutz etwas lebendiger zu machen.

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