Der Unternehmer ist verpflichtet, seine Mitarbeiter im sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln zu unterweisen. Welche Themen dafür relevant sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind die grundlegenden Anforderungen an die Unterweisung festgelegt. Was konkret unterwiesen werden muss, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Warum steht das da so?
Die Mitarbeiter müssen vor Beginn der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen über alle Gefahren und Schutzmaßnahmen unterrichtet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Sprache der Unterweisung für alle Beschäftigten verständlich ist. Die Unterweisung stellt keine lange Unterrichtseinheit dar, sondern dient der einfachen Wissensvermittlung. Durch die ständige Wiederholung wird es ermöglicht, auch kleinere Nachlässigkeiten ins Bewusstsein zu rufen und die Beschäftigten zu sensibilisieren. Eingefahrene und nachlässige Verhaltensweisen werden so wieder abgelegt. Es muss keine jährliche und lange Schulung stattfinden, sondern es ist sinnvoller, in regelmäßigen Abständen kleinere Themen zu vermitteln. Die Mitarbeiter sind so aufnahmefähiger und motivierter, die Inhalte in den Alltag zu integrieren. Damit wird die jährliche Sicherheitsunterweisung in kleinere, aber effektivere Sequenzen aufgeteilt.
Unterweisung praktisch durchführen
Jeder von uns kennt das: Wenn wir langen Referaten zuhören müssen, kann niemand von uns dem Inhalt vollständig folgen.
Auch Übungen in der Praxis dienen dem Verstehen und sind oft effizienter als theoretische Abhandlungen. Wenn die Mitarbeiter nicht gerne zu den Unterweisungen gehen, hören sie auch nicht zu. Wer nicht zuhört, kann nichts lernen. Eine Unterweisung, bei der die Beschäftigten nichts verstehen, bringt keinen Nutzen und sorgt für Unmut. Die Akzeptanz sinkt und die Arbeitgeberpflichten werden nicht erfüllt. Der Chef ist eben nicht nur dafür verantwortlich, dass die Unterweisung durchgeführt wird, sondern auch, dass die Beschäftigten den Inhalt verstehen.
Aus diesem Grund sollte Abwechslung in alle Themen der Arbeitssicherheit gebracht werden. Die Beschäftigten müssen aktiv in den Unterweisungsprozess eingebunden werden. Das Ziel besteht nicht nur darin, durchgeführte Unterweisungen zu dokumentieren, sondern den Nutzen für die Beschäftigten dadurch zu erreichen, dass diese den Arbeitsalltag sicher gestalten können.
Lange Weile mögen wir alle nicht
Hand aufs Herz: Verbote akzeptieren wir nicht gerne. Aber wenn wir verstehen, welchen Sinn eine bestimmte Vorschrift hat (z.B. ein Verbot), sind wir gerne bereit diese Vorschrift zu befolgen. Genauso geht es allen Beschäftigten. Sture Regeln sind nicht präsent und werden demzufolge auch nicht beachtet. Also nur Mut, auch Erwachsene wollen spielen.
Unterweisen Sie in der Praxis! Dies klingt banal, aber auch die einfachen Dinge sind sehr wirkungsvoll.