Haben Sie Streit mit Ihrem Vorgesetzten und Sie benötigen einen Betriebsrat oder einen Personalrat? Fühlen Sie sich ungerecht behandelt und glauben Sie, dass der Chef Ihnen Ärger bereiten möchte? Haben Sie Probleme am Arbeitsplatz und sind Sie überlastet?
Mit solchen Problemen wenden Sie sich entweder an Ihren Betriebsrat, oder an den Personalrat. Doch was ist der Unterschied zwischen den beiden Personalvertretungen? Wir verraten Ihnen, wie sich Betriebsrat und Personalrat unterscheiden.
Es kann leicht zu Verwechslungen zwischen den beiden Begriffen kommen. Bei beiden handelt es sich um eine Interessenvertretung, mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen.
Was ist ein Betriebsrat?
Ein Betriebsrat ist ein unabhängiges Gremium, das die Interessen der Beschäftigten eines Unternehmens vertritt. Im Falle des Betriebsrates ist mit „Unternehmen“ die private Wirtschaft gemeint.
Damit vertritt der Betriebsrat den Willen der Arbeitnehmer. Die Rechtsgrundlage bildet dafür des Betriebsverfassungsgesetzes. Dieses Gesetz verleiht dem BR weitreichende Rechte:
- auf Anhörung
- auf Beratung
- auf Einwilligung und
- auf Information.
Außerdem unterliegen die Betriebsräte einem besonders strengen Kündigungsschutz. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.
Was ist ein Personalrat?
Ähnlich wie ein Betriebsrat vertritt der Personalrat die Interessen der Beschäftigten. Allerdings handelt es sich um Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. So geht es speziell um Angestellte in Ämtern und Verwaltungen des öffentlichen Rechts. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitgeber der Bund, die Länder, die Gemeinden, die Anstalten des öffentlichen Rechts, sonstige Körperschaften, oder Stiftungen des öffentlichen Rechts ist.
Auch der Personalrat hat eine Rechtsgrundlage: das Bundesgesetz über die Personalvertretung (BPersVG).
Wann und wo die Personalräte gewählt werden, bestimmt das Gesetz zusammen mit der jeweiligen Wahlordnung. Während es für den Betriebsrat nur ein Betriebsverfassungsgesetz gibt, gelten für die Personalräte unterschiedliche Gesetze der einzelnen Bundesländer. Es gibt also mehrere Landespersonalvertretungsgesetze.
Die Amtszeit beträgt vier Jahre.
Die öffentliche Hand ist oft komplex, was sich in der Struktur der Behörden widerspiegelt. Deswegen werden Bezirkspersonalräte gewählt, deren Mitglieder dann aus den jeweiligen Personalräten entsandt werden.
Der Personalrat hat natürlich auch Rechte, auch wenn diese nicht so mächtig sind, wie die eines Betriebsrates. Der Personalrat hat das Recht auf:
- Mitbestimmung
- Beteiligung und
- Anhörung.
An dieser Stelle fassen wir die Unterschiede zwischen einem Betriebsrat und einem Personalrat zusammen:
- Der Betriebsrat vertritt Mitarbeiter der Privatwirtschaft
- Der Personalrat vertritt Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes
- Für Betriebsräte gilt das Betriebsverfassungsgesetz
- Für Personalräte gilt das Landespersonalvertretungsgesetz
- Die Rechte des Betriebsrates reichen weiter
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