Die Frage, ob der Chef die Arbeit im Arbeitsschutz delegieren kann, ist komplex. Denn “Arbeit ausführen” ist nicht gleichbedeutend mit “Verantwortung abgeben“.
Hauptverantwortung der Unternehmer
In vielen Unternehmen tragen der Chef oder die Vorstandsetage die Hauptverantwortung für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Dies resultiert aus den gesetzlichen Vorschriften, wie beispielsweise dem Arbeitsschutzgesetz, denn viele Paragrafen beginnen mit “Der Unternehmer muss …“.
Teilweise Delegation möglich
Die gesamte Organisationsverantwortung kann niemals ganz abgegeben werden. Die Durchführung einzelner Aufgaben schon. Die Unternehmerpflichten können teilweise an einzelne Mitarbeiter oder externe Dienstleister übertragen werden, solange die Gesetze und Richtlinien eingehalten und die Schutzziele erreicht werden.
Vereinfachung und Delegation im Arbeitsschutz
Ja, Arbeitsschutz macht Arbeit. Allerdings kann es sich lohnen, weil dadurch auch andere Arbeiten kleiner und Probleme reduziert werden. Wichtig ist, den Aufbau einer geeigneten Organisation im Arbeitsschutz so einfach wie möglich zu machen. Dass nicht die ganze Arbeit an der Geschäftsführung hängen bleibt, ergibt sich aus der Tatsache, dass beispielsweise die Durchführung von Unterweisungen und auch das Erstellen der Gefährdungsbeurteilung an geeignete Personen delegiert werden kann.
Aufgabenverteilung im Arbeitsschutz
In einfachen Worten erklärt: Die Durchführung der Unterweisung kann delegiert werden. Die Organisation nicht. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass diese Unterweisung durch qualifiziertes Personal durchgeführt wird. Der Arbeitgeber ist auch dafür verantwortlich, dass die Gefährdungen am Arbeitsplatz ermittelt und reduziert werden. Er muss aber nicht die gesamte Dokumentation selbst durchführen. Die Verantwortung bleibt, deswegen ist es ratsam, sich in einem gewissen Maße an den sicherheitstechnischen Maßnahmen im Unternehmen zu beteiligen.
Flexibilität und Effektivität im Arbeitsschutz
In keinem Gesetz steht, dass der Arbeitsschutz aufwändig und kompliziert durch den Chef durchgeführt werden muss. Es ist durchaus erlaubt und auch sinnvoll, gewisse Prozesse und Aufgaben an andere Personen oder auch Institutionen abzugeben. Unser virtueller Assistent ist eine gute Ergänzung, um aufwändige Arbeit im Arbeitsschutz abzugeben und trotzdem die Verantwortung zu behalten.
Kontinuierliche Überwachung und Umsetzung
Letztendlich ist es entscheidend, dass die Arbeitsschutzmaßnahmen effektiv umgesetzt und kontinuierlich überwacht werden, unabhängig davon, wer dafür zuständig ist.