Grundsätzlich ist der Unternehmer für den Arbeitsschutz verantwortlich. Weil dieser aber nicht immer vor Ort sein kann, muss er eine Pflichtendelegation auf mindestens eine weitere geeignete Person durchführen. Doch wie werden die Unternehmerpflichten richtig übertragen?
In vielen Jobs ist es wichtig, dass Mitarbeiter sicher und gesund arbeiten können. Deshalb haben Unternehmer bestimmte Unternehmerpflichten, die sie auf zuverlässige Personen im Unternehmen übertragen können. Diesen Vorgang nennt man Pflichtendelegation. Dabei handelt es sich nicht nur um eine “Sache”, die so nebenbei erledigt wird. Sondern es ist ein formaler Vorgang, der weitreichende Pflichten nach sich zieht.
Die Verantwortung der Unternehmer bleibt trotz Pflichtendelegation
Unternehmer müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter keine Gesundheitsgefährdungen ausgesetzt sind und dass keine Unfälle passieren. Dazu müssen sie Gefährdungen am Arbeitsplatz finden, Schutzmaßnahmen umsetzen und sicherstellen, dass alle Beschäftigten wissen, wie sie sicher arbeiten können. Damit ist die Gefährdungsbeurteilung ein Schlüsselelement, dessen Durchführung im Rahmen der Pflichtendelegation festgelegt werden kann.
Aber Achtung: Die Übertragung von Arbeitgeberpflichten entbindet den Arbeitgeber nicht vollständig von der Verantwortung. Es bleiben Kontroll- und Sorgfaltspflichten.
Delegieren von Aufgaben
Um alle Unternehmerpflichten auch dann erfüllen zu können, wenn der Arbeitsbereich sehr groß und auf mehrere Standorte verteilt ist, muss der Unternehmer zwangsläufig zuverlässige Personen, mit der Durchführung bestimmter Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz beauftragen. Damit ist dann auch eine Übertragung der Verantwortung verbunden.
Wer sind geeignete Personen für die Pflichtendelegation?
Immer wieder ist davon die Rede, dass nur “geeignete Personen” für die Delegation von Unternehmerpflichten infrage kommen. Doch welche Personen sind das und wo ist die gesetzliche Grundlage dafür?
Die Antwort liefe das Arbeitsschutzgesetz, im § 7 “Übertragung von Aufgaben”:
“Bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte hat der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten.“
Zwar kommen Führungskräfte, aufgrund ihrer Verantwortung, immer für solche Aufgaben infrage, allerdings zeigt sich im Laufe der Zeit auch, welche Beschäftigten ein besonderes Augenmerk auf die Sicherheit legen.
Es ist egal, ob sich eine Pflichtenübertragung aus der Leidenschaft einer Person für Sicherheitsfragen, oder aus der ohnehin bereits vorhandenen Verantwortung ergibt: Wichtig ist, die zu übertragenden Aufgaben klar zu benennen und die Verantwortung zu limitieren. Die zu übertragenden Pflichten müssen klar und deutlich benannt und ausreichend beschrieben sein. Die begrenzte Verantwortung ergibt sich in der Regel aus der Höhe des zugewiesenen Budgets.
Warum Schulungen wichtig sind
Es ist wichtig, dass die Personen, auf welche die Aufgaben übertragen werden, ihre Verantwortung genau kennen. Sie sollten auch darüber im Bilde sein, was Unternehmerpflichten sind, welche Aufgaben zu erfüllen sind und wer welche Rolle im betrieblichen Arbeitsschutz hat. Aus diesem Grunde ist eine Schulung für die Führungskräfte sinnvoll und notwendig. Weiterhin ist es wichtig, dass die Führungskräfte im regen Austausch mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit stehen.
Was ist bei der Pflichtenübertragung zu tun?
Damit bei der Pflichtenübertragung alles in geregelten Bahnen verläuft, sind zwei Schritte notwendig:
- die schriftliche Übertragung der Pflichten
- die Schulung der Führungskräfte, auf die Verantwortung und Aufgaben übertragen wurden.
Gern unterstützen wir Sie bei der Pflichtendelegation und beraten Sie im Vorfeld ausführlich. Außerdem führen wir Schulungen für Führungskräfte durch, welche individuell für Ihr Unternehmern erstellt werden.