Die Schutzstufen in der Biologischen Sicherheit spielen eine entscheidende Rolle bei der Einstufung der Gefährlichkeit biologischer Arbeitsstoffe und der Festlegung entsprechender Schutzmaßnahmen. Diese Klassifizierung ist entscheidend, um angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und das Risiko für Mitarbeiter, die Umwelt und die Allgemeinheit zu minimieren. In Deutschland werden die Schutzstufen durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) und die Biostoffverordnung (BioStoffV) geregelt.
Die Biostoffverordnung legt vier Schutzstufen fest, die als S1 bis S4 bezeichnet werden und wie folgt definiert sind:
Schutzstufe 1 (S1)
- Geringes Risiko für den Menschen und die Umwelt.
- Standardlaborpraktiken und persönliche Schutzausrüstung sind ausreichend.
Schutzstufe 2 (S2)
- Mäßiges Risiko für den Menschen, geringes Risiko für die Umwelt.
- Erfordert erweiterte Schutzmaßnahmen, wie Sicherheitswerkbänke.
Schutzstufe 3 (S3)
- Erhebliches Risiko für den Menschen, geringes bis mäßiges Risiko für die Umwelt.
- Umfasst kontrollierte Zugangsbeschränkungen, spezielle Schulungen und weitere Schutzmaßnahmen.
Schutzstufe 4 (S4)
- Schwerwiegendes Risiko für den Menschen und die Umwelt.
- Höchste Sicherheitsvorkehrungen, einschließlich spezieller Einrichtungen mit maximalen Schutzmaßnahmen.
Es ist von großer Bedeutung zu betonen, dass die Einteilung in Schutzstufen nicht nur auf die Infektiosität abzielt. Auch andere Faktoren wie die Übertragbarkeit, das Vorhandensein von wirksamen Therapien und die Verfügbarkeit von Impfungen werden berücksichtigt. Diese umfassende Herangehensweise gewährleistet eine ganzheitliche Bewertung der Gefährdung.
Es wird dringend empfohlen, die genauen Anforderungen und Richtlinien zu biologischer Sicherheit in den jeweiligen nationalen Gesetzen und Verordnungen zu konsultieren, da diese je nach Land variieren können. Dies ist ein wesentlicher Schritt, um sicherzustellen, dass die Sicherheitsstandards den nationalen Vorschriften entsprechen und einen optimalen Schutz für alle Beteiligten gewährleisten.
Beratung durch den Beauftragten für Biologische Sicherheit (BBS)
Der Beauftragte für Biologische Sicherheit spielt eine Schlüsselrolle in der Gewährleistung eines sicheren und rechtskonformen Umgangs mit biologischen Arbeitsstoffen. In der Regel übernimmt er nicht nur die Rolle des BBS, sondern auch die des Biostoffbeauftragten. Seine Aufgaben erstrecken sich über verschiedene Ebenen, die alle darauf abzielen, die Sicherheit von Mitarbeitern, der Umwelt und der Allgemeinheit zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang unterstützt der Beauftragte für Biologische Sicherheit bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, unter Berücksichtigung der spezifischen Gefährdungen, welche sich aus der entsprechenden Schutzstufe ergeben und vereint so zwei Experten in einem: Ein Berater zum sicheren Umgang mit Biostoffen, als auch bei der Arbeit in der Gentechnik.