Safety & Health Consulting
Beratung der Arbeitnehmer

Beratung der Arbeitnehmer

Arbeitnehmer sind automatisch mit vielen Aspekten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz konfrontiert. Doch woher kommt die Beratung für die Arbeitnehmer?

Beratung Arbeitsschutz Arbeitnehmer Safety and Health Consulting

Ist der Arbeitsplatz richtig ausgestattet? Habe ich ein Recht die Gefährdungsbeurteilung einzusehen und habe ich das Recht auf eine Klimaanlage? Wer ist in meinem Betrieb für den Arbeitsschutz zuständig und an wen kann ich mich mit meinen Fragen zum Arbeitsschutz wenden?

Wer berät die Arbeitnehmer im Betrieb?

Wenn es Unklarheiten oder Fragen bezüglich des Arbeitsplatzes gibt, ist von der Sacher her grundsätzlich die Führungskraft, also der oder die Vorgesetzte bzw. der Unternehmer der richtige Ansprechpartner. Chefs tragen immer die Verantwortung für den Arbeitsschutz.

Doch nicht immer besteht ein gutes Vertrauensverhältnis und nicht in jedem Fall ist die Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Chef angstfrei. In diesem Fall ist es gut, sich an die Personalvertretung zu wenden. Doch auch diese gibt es nicht automatisch in jedem Unternehmen. Das Gleiche gilt für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi oder SiFa genannt). Dafür kann es mehrere Gründe geben:

  • Die FaSi ist den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen nicht bekannt
  • Die FaSi ist als externe Beratung auf Honorarbasis bestellt
  • es gibt (noch) keine Fachkraft für Arbeitssicherheit im Betrieb

Warum wir die Beratung der Arbeitnehmer durchführen können

Als externe Beratungsgesellschaft können wir Arbeitnehmer im Arbeitsschutz beraten. Wir können Ihnen in einem Video-Meeting sagen, welche grundlegende Ausstattung an Ihrem Arbeitsplatz wichtig ist. Wir können Ihnen auch verraten, welche Arbeitgeberpflichten der Chef erfüllen muss. Gleichzeitig informieren wir Sie darüber, wo Sie hilfreiche Informationen finden. Selbstverständlich behandeln wir Ihr Anliegen diskret und anonym. Ihr Arbeitgeber erfährt von unserem Meeting nichts.

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Achtung: Wir werden Sie nicht danach fragen, wer Ihr Arbeitgeber ist. Unser Gespräch bleibt vertraulich!

Oft ist es ganz hilfreich, wenn Sie wissen, welche Arbeitsstättenregeln einzuhalten sind und welche Pflichten der Arbeitgeber hat.

Gut zu wissen

Grundsätzlich berät eine Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht in erster Linie die Arbeitnehmer, sondern die Arbeitgeber. Der Unternehmer ist laut Arbeitsschutzgesetz der Adressat unserer Beratung. Dazu wird die FaSi durch den Unternehmer oder den Geschäftsführer schriftlich bestellt. Diese Beratung setzt allerdings die Kenntnis der Gegebenheiten vor Ort voraus. Auch wenn die Fachkraft für Arbeitssicherheit in erster Linie den Chef berät, besteht das Ziel darin, die bestmöglichen Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten zu schaffen. Im Gegensatz zu den Personal- und Betriebsräten, welche sich bspw. um Arbeitszeiten und arbeitsvertraglichen Aspekten kümmern, ist es die Aufgabe der SiFa den Chef über die gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsplätze zu informieren.

Unser Angebot, welche Sie als Mitarbeitende wahrnehmen können, ist von einer Unternehmensberatung losgelöst und vollkommen unabhängig von unserem Beratungsauftrag der Arbeitgeber.

In unserem Videomeeting werden wir Ihnen die grundlegenden Anforderungen aus dem Arbeitsstättenrecht erläutern und Ihre Fragen allgemein beantworten. Wir können aber den Arbeitsplatz nicht individuell bewerten, weil wir natürlich nicht in Ihr Unternehmen gehen können. Selbstverständlich können Sie uns ihrem Arbeitgeber empfehlen.

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